Verein, Mitgliederversammlung und Mitgliederrat
Eine Waldorfschule entsteht und lebt aus dem gemeinsamen Willen und der daraus entstehenden Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Mitarbeitern. Waldorfschulen verwalten sich selbst. Verantwortlich für die wirtschaftliche und rechtliche Schulverwaltung ist ein Trägerverein aus Eltern, Lehrern und Mitarbeitern der Schule.
Die Mitgliederversammlung steht allen Vereinsmitgliedern offen. Sie nimmt den Schul- und Haushaltsbericht entgegen, verabschiedet die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und den Haushalt des kommenden Jahres. Sie wählt und entlastet den Aufsichtsrat und entscheidet über Beschlussvorlagen. In der Regel werden die Mitglieder vor jeder Mitgliederversammlung zu einem Mitgliederforum eingeladen, in welchem die Inhalte der Mitgliederversammlung weiterführend dargestellt werden.